Reitbuch

Pferdehof im Rehsiepen

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Pferdehof im Rehsiepen

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen die für die zwischen dem Pferdehof Rehsiepen und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht gelten.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

  1. Die Vereinbarung des Reitunterrichts kann im Rahmen eines Reitschulabos oder individuell geschehen.
  2. Im Reitschulabo erfolgt die Zuweisung der Reitstundenplätze durch den Pferdehof Rehsiepen.
  3. Im Reitschulabo findet der Reitunterricht während der Schulzeit einmal pro Woche statt, in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet Sonderbetrieb statt.
  4. Es obliegt dem Reitlehrer den Unterricht individuell zu gestalten, als Reitstunde oder Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd.
  5. Eine Gruppenstunde dauert ca. 90 Minuten, eine Einzelstunde ca. 50-60 Minuten, inklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde.
  6. Der Reitlehrer trifft die Entscheidung über die Anzahl von Reitern in einer Gruppe (max. 5-7 Reiter) sowie die Einteilung der Schulpferde.
  7. Für den Unterricht stehen Reithalle, Longierplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.

3.) Helmpflicht

Alle Reiter sind verpflichtet beim Reiten einen Helm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können auch bei uns ausgeliehen werden.

4.) Ausrüstung der Reiter

Für den Reitunterricht ist das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung Plicht: Reithose/Leggins, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk entscheidet der Reitlehrer über die Teilnahme am Unterricht.

5.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen sind verpflichtet uns im Voraus über ihre Größe und Gewicht zu informieren. Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, den Anweisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Jegliche Probleme, die dem praktischen Reitunterricht einschränken könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen. Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 70kg.

6.) Vergütung

Die Preise richtet sich nach der aktuellen Liste und können ohne Vertragsänderung angepasst werden. Das Reitabo ist vom Vertragsnehmer jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin. Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden. Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen auf dem Pferdehof Rehsiepen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

7.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse, akute Verletzungen des Pferdes. Nicht in Anspruch genommener Reitstunden werden nicht zurück erstattet.

8.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu individuellen Angeboten des Pferdehof Rehsiepen erfolgt ausschließlich über das Reitbuch und kann ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Zu spät oder nicht abgesagte Reitstunden werden voll berrechnet. Für das Reitabo gilt: Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werdenkönnen in einer Zeit von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet.

Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit durch ärztliches Attest oder ähnlichem sind möglich.

9.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Pferdehof Rehsiepen und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende.

10.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Die Teilnahme an unseren Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir Sie darauf hin, dass der Veranstalter Pferdehof Rehsiepen, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernehmen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Betrieb Pferdehof Rehsiepen haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung,Helmen, Handy`s, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.